Unternehmensnachfolge



Oft fällt es schwer, über eine rechtzeitige Unternehmensnachfolge nachzudenken und das Lebenswerk in kompetente Hände für die Zukunft zu geben. Die personelle Auswahl ist ein langer Prozess und sollte sich nicht allein auf die eigenen Nachkommen beschränken. Noch weniger hilft es, alles dem Zufall zu überlassen, denn dies kann ungewünschte Folgen haben. Meist gehören Unternehmensanteile, die der Firmengründer hält, zum persönlichen Nachlass und unterliegen damit ungeregelt der gesetzlichen Erbfolge bzw. dem Pflichtteilsrecht.


Darüberhinaus stellen sich für einen erfolgreichen Unternehmer und Firmengründer Fragen rund um die Veräußerung des Unternehmens und damit die Gestaltung etwaiger fortbestehender Mitbestimmungsrechte, etc..


Alle diese sowie weitere Fragen im nationalen und internationalen Kontext klären wir für Sie unter Hinzuziehung kompetenter Partner aus Steuer- und Rechtsberatung.


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